Vorarlberger Waldfonds Link zur Förderung kopieren

Zur Abwehr gefahrdrohender Forstschädlingsvermehrungen, zur Sicherung der rechtzeitigen Wiederbewaldung durch Naturverjüngung oder Aufforstung in immissionsgeschädigten Beständen, zur Erziehung stabiler Mischbestände und zur Erleichterung der durch immissionsbedingte Waldschäden für die Waldeigentümer entstehenden finanziellen Belastungen durch erhöhte Forstschutz- und -pflegemaßnahmen gewährt das Land Vorarlberg als Träger von Privatrechten nach Maßgabe dieser Richtlinien und der im Vorarlberger Waldfonds hiefür vorgesehenen Mittel Beiträge zu den in § 4 der Richtlinien zum Vorarlberger Waldfonds angeführten Maßnahmen.

Ziele der forstlichen Förderung sind die Erhaltung des gesunden, natürlichen Waldes, die Abwendung von Gefahren, die Begünstigung schonender Waldnutzungsformen sowie Maßnahmen zur Erhöhung der Bestandsstabilität sowie der Artenvielfalt.

Anträge auf Förderung können einbringen:

  • Waldeigentümer (Privatwaldeigentümer, Agrargemeinschaften, Waldgenossenschaften, Gemeinden)
  • Personen, die Holztransporte mit Pferden durchführen
  • Personen, Vereinigungen und sonstige Institutionen, die biologische Forstschutzmaßnahmen durchführen
  • Bringungsgenossenschaften
  • Jagdverfügungsberechtigte und Jagdnutzungsberechtigte (nur hinsichtlich § 4 Abs. 5 und 6)
  • Begünstigte Personen oder Institutionen hinsichtlich § 4 Abs. 14, sofern diese die Kosten tragen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung Abteilung Vc-Forstwesen
Landhaus, 6901 Bregenz
forstwesen@vorarlberg.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Belegkontrolle
  • fachliche Plausibilitätskontrolle
  • Vor-Ort-Kontrolle
  • Stichprobenkontrolle

Rechtsgrundlage

Richtlinien der Vorarlberger Landesregierung für die Gewährung von Beiträgen für forstliche Maßnahmen, AFRL Allgemeine Förderrichtlinie des Landes Vorarlberg
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

1,8 Mio. Euro

Referenznummer

1014190