Förderung von Ferienveranstaltungen für Jugendliche Link zur Förderung

Gefördert werden Ferienveranstaltungen für Jugendliche wie z.B. Sommerferienprogramme, Ferienlager, Zeltlager, Erlebniswochen oder Kreativwochen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Gesellschaft und Arbeit
gesellschaft.arbeit@tirol.gv.at

Die widmungsgemäße Verwendung der Subvention muss mit originalen Zahlungsbelegen bis zum vorgegebenen Termin nachgewiesen werden. Nicht widmungsgemäß verwendete bzw. nicht verbrauchte Subventionsbeiträge müssen zurückerstattet werden.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Richtlinie des Landes Tirol zur Förderung von Jugendarbeit, Allgemeine Richtlinie des Landes Tirol für Förderungen aus Landesmitteln
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1014141