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Gefördert werden Ferienveranstaltungen für Jugendliche wie z.B. Sommerferienprogramme, Ferienlager, Zeltlager, Erlebniswochen oder Kreativwochen.
Land Tirol, Abteilung Gesellschaft und Arbeit gesellschaft.arbeit@tirol.gv.at
Die widmungsgemäße Verwendung der Subvention muss mit originalen Zahlungsbelegen bis zum vorgegebenen Termin nachgewiesen werden. Nicht widmungsgemäß verwendete bzw. nicht verbrauchte Subventionsbeiträge müssen zurückerstattet werden.