Förderung von Selbsthilfegruppen Link zur Förderung kopieren

Die Abteilung Öffentliche Gesundheit fördert Selbsthilfegruppen, die ergänzend zum medizinischen Angebot, Unterstützung für spezifische Krankheitsbilder anbieten. Die Förderungen werden für Sachaufwendungen im Rahmen der Tätigkeiten der Selbsthilfegruppen gewährt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Öffentliche Gesundheit
gesundheit@tirol.gv.at
https://www.tirol.gv.at/gesundheit-vorsorge/oeffentliche-gesundheit/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Im Sinne der Richtlinien für Förderungen aus Landesmitteln ist die widmungsgemäße Verwendung der Förderung durch Vorlage von Originalbelegen (Originalrechnungen samt Auszahlungsbelege) nachzuweisen.

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinie der Abteilung Öffentliche Gesundheit, Allgemeine Richtlinie des Landes Tirol für Förderungen aus Landesmitteln

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1014133