Zuschuss des Landes NÖ zu den Sozialversicherungsbeiträgen (Land- und Forstwirtschaft) Link zur Förderung kopieren

Es wird land- und forstwirtschaftlichen Betriebsführerinnen und Betriebsführern ein Zuschuss zu den Sozialversicherungskosten für hauptberuflich beschäftigte Angehörige gewährt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landwirtschaftsförderung, LF3
post.lf3@noel.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

NÖ Landwirtschaftsgesetz, LGBl. Nr. 6100; "Richtlinie für die Gewährung eines Zuschusses des Landes Niederösterreich zu den Sozialversicherungsbeiträgen für hauptberuflich beschäftigte Angehörige in der Land- und Forstwirtschaft" beschlossen von der NÖ Landesregierung am 21.12.2010
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1013945