Literar-Mechana Link zur Förderung

Abgeltung des Landes Kärnten von urheberrechtlichen und leistungsschutzrechtlichen Ansprüchen nach dem Urheberrechtsgesetz an die Verwertungsgesellschaften.

Die für das Bundesland Kärnten vertraglich vorgeschriebene jährliche Abgeltung in der Höhe von € 39.218,80 wird in vier gleichen Teilbeträgen ausgezahlt. Die Koordinierung der Interessen des Bundes wird vom Bundeskanzleramt, die der Länder von der Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung wahrgenommen. Für die Abwicklung der Zahlungen seitens des Bundes sind das Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst und das Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, von seiten der Länder jedes Bundesland für sich entsprechend seinem Zahlungsanteil zuständig.  

Rechtsgrundlage

Vertrag; Allgemeine Rechtsgrundlage: Kärntner Kulturförderungsgesetz 2001 - K-KFördG 2001, LGBl. 45/2002 idgF

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Referenznummer

1013903