Förderung von Musikheimen Link zur Förderung

Das Land Vorarlberg unterstützt bauliche Maßnahmen zur Schaffung von Musikproberäumen und Musikheimen, die den für das örtliche Gemeinschaftsleben bedeutenden Blasmusik- sowie Gesangsvereinen zur Verfügung gestellt werden. Förderungsempfänger können neben den Vorarlberger Gemeinden auch natürliche und juristische Personen (insbesondere Vereine) sein.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Finanzangelegenheiten (IIIa)
finanzen@vorarlberg.at

Bei natürlichen oder juristischen Personen beträgt die Förderung der nachgewiesenen und anerkannten Kosten bis zu 20 %. Die Auszahlung der Förderungsmittel erfolgt nur über Anforderung und Nachweis der für das geförderte Vorhaben aufgelaufenen Kosten mittels Originalrechnungen samt Originalzahlungsbelegen. Eine anteilige Auszahlung von Förderungsmitteln aufgrund von Teilkostennachweisen ist zulässig.

Rechtsgrundlage

Richtlinien der Vorarlberger Landesregierung für die Förderung des Neu- und des Ausbaus sowie der Sanierung von Musikheimen
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,07 Mio. Euro

Referenznummer

1013895