Kinderverkehrserziehung Link zur Förderung kopieren

Gefördert werden Vereine, Eltern, Schulen, Privatpersonen, Verkehrsvereine (Kuratorium für Verkehrssicherheit, Öamtc) Kindergärten, Polizei, welche Aktionen zur Kinderverkehrserziehung durchführen. 
 
Folgende Themen/Schwerpunkte werden gefördert:
• Landesweiter Schulwettbewerb Minus zehn Prozent
• Lernen durch Erleben Top Rider
• Lernen durch Erleben Club PS (Grundwissen über Fahrtechnik)
• Leuchtkäfer
• Clownfrau (Unfälle im Straßenverkehr)
• Lernen durch Erleben Hallo Auto
• Toter Winkel (Übungen mit LKWs)
• Fahrtkosten zu Schulverkehrskindergärten
• Ankauf/Förderung von Radfahrhelmen
• Ankauf und Reparatur von Mofas
• Ankauf und Reparatur von Fahrrädern
• Instandsetzung von Verkehrsübungsplätzen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung Abteilung Verkehrsrecht (Ib)
verkehrsrecht@vorarlberg.at

Amt der Vorarlberger Landesregierung
verkehrsrecht@vorarlberg.at

Rechtsgrundlage

AFRL Allgemeine Förderrichtlinie des Landes Vorarlberg
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,143 Mio. Euro

Referenznummer

1013861