Förderung der Denkmalpflege
Niederösterreich
In der Abteilung Kunst und Kultur kann um Förderung von Arbeiten zur Sanierung/Restaurierung von Denkmalen angesucht werden. Als Denkmale gelten Objekte, die nach Denkmalschutzgesetz (BGBl.Nr. 533/1923 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 170/1999) unter Schutz gestellt sind. Dies können Burgen, Schlösser, Stifte aber auch Häuser, Marterln oder Industriebauten sein. Die Sanierung und Restaurierung muss im Einvernehmen mit dem Bundesdenkmalamt als verantwortlicher Behörde durchgeführt werden. Ein Ansuchen zur Unterstützung aus Mitteln des Landes Niederösterreich muss noch vor Baubeginn an die Abteilung Kunst und Kultur gerichtet werden.