Förderung von Lärmschutzfenstern, -türen und Schalldämmlüftern Link zur Förderung kopieren

Finanzielle Beihilfe für den Einbau von Lärmschutzfenstern und Außentüren in Wohn- und Schlafräumen (bzw. Wohnküche) bei übermäßiger Lärmbelästigung in bestehenden Wohnobjekten an Landesstraßen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1
+436646125813
martin.gyoengyoes@bgld.gv.at

Abteilung 5 - Baudirektion, Referat Anlagen, Geräte und Fuhrpark
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1
+436646125813
martin.gyoengyoes@bgld.gv.at

Land Burgenland
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1
+436646125813
martin.gyoengyoes@bgld.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.07.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Burgenländisches Straßengesetz 2005 § 8 (2); Lärmschutzrichtlinie
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1013754

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