Handwerkerbonus
Österreich
Gegenstand der Förderung ist die Inanspruchnahme von Arbeitsleistungen für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Renovierung, Erhaltung, Modernisierung, Schaffung und Erweiterung von im Inland privat genutztem Wohn- und Lebensbereich. Gefördert werden nur Kosten für die reine Arbeitsleistung für Handwerkerleistungen von im Inland privat genutztem Wohn- und Lebensbereich, die im Zeitraum 1. März 2024 und 31. Dezember 2025 angefallen sind. Diese Kosten müssen auf der Rechnung separat ausgewiesen sein. Dazu zählen beispielsweise: die Erneuerung von Dächern Spenglerarbeiten Erneuerung von Fassaden Austausch von Fenstern Austausch von Bodenbelägen Erneuerung von Wandtapeten Malerarbeiten Installationen (z.B. Elektroinstallationen, Sanitär, Heizung, Klima, usw.) Tischlerarbeiten, die auf die speziellen Maße eines Raumes angepasst werden und mit dem Gebäude fest verbunden sind (z.B. Einbaumöbel, Einbauküchen) Arbeitsleistungen im Zuge der Neuanlage eines Wintergartens oder einer Terrassenüberdachung, Verglasungen einer Loggia, usw. gepflasterte Flächen und Wege Infrastruktureinbauten an der Adresse des Wohnobjekts (wie z.B. Versorgungsleitungen, Kanal, Brunnen u. dgl.) Dach- oder Fassadenbegrünung, Gartengestaltung, Gartenarbeiten Schaffung/Renovierung von Teichanlagen und Pools Die Förderung beträgt für das Kalenderjahr 2024 max. 2.000 € pro Person sowie Wohneinheit, für das Kalenderjahr 2025 max. 1.500 € pro Förderwerber sowie Wohneinheit. Die Betragsgrenzen gelten in beiden Fällen, je nachdem welche zuerst erreicht ist.