Die Förderung beträgt 50 % der Kurskosten, jedoch maximal € 3,30 pro Kurseinheit.
Für Antragsteller/innen mit Hauptwohnsitz in Innsbruck beträgt - auf Grund einer weiteren Förderung durch die Stadt Innsbruck - die Förderung 45%, jedoch maximal € 3,- pro Kurseinheit.
Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss des Kurses unter Vorlage
- der Kursbestätigung (75% Anwesenheit)
- der Zahlungsbestätigung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:
0,109 Mio. Euro