Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Es werden Kosten für frauen- und gleichstellungsrelevante Projekte und Maßnahmen gefördert.
1. Fördernehmer/innen können sein:
a. Einzelunternehmen,
b. Eingetragene Personen- und Kapitalgesellschaften
c. Genossenschaften und Vereine
d. Sonstige öffentlich-rechtliche Institutionen.
2. Fördernehmer/innen müssen
a. ihren Sitz oder eine Niederlassung in Tirol haben oder
b. ihre Tätigkeit in Tirol ausüben oder
c. eine Tätigkeit ausüben, die im Interesse der in Tirol lebenden Personen gelegen ist