Chancenkapitalmodell Vorarlberg Link zur Förderung

Zielsetzung dieses Modells ist die langfristige Verbesserung der Finanzierungsstruktur kleiner und mittlerer Unternehmen in Vorarlberg durch die teilweise Übernahme von Risiken privater Investoren, die sich an einem Unternehmen mit Wachstumspotenzial beteiligen und mit dazu beitragen, vorhandene Produkt- und Dienstleistungsideen international vermarktungsfähig zu machen. Die Übernahme einer Garantie durch das Land Vorarlberg erfolgt für die Bereitstellung von Eigenkapital an Unternehmen, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Vorarlberg haben oder zu errichten beabsichtigen und/oder das zu finanzierende Projekt in einer in Vorarlberg liegenden Betriebsstätte umsetzen. Die Garantieübernahme erfolgt im Falle von § 2 Abs. 2 lit. a und b gegenüber dem Investor, im Falle von § 2 Abs. 2 lit. c gegenüber dem Kreditgeber als Beteiligungsnehmer. Förderbar sind Unternehmen, die

  1. über ein innovatives Produkt- und Dienstleistungsangebot mit Wachstumspotenzial verfügen,
  2. das international vermarktungsfähig ist und
  3. entsprechende Ertragserwartungen auf Grundlage eines nachvollziehbaren Unternehmenskonzeptes vorliegen.

Das Land Vorarlberg übernimmt nach Maßgabe der Richtlinien für das Chancenkapitalmodell Vorarlberg Garantien für Beteiligungskapital, das der mittelständischen Wirtschaft unseres Landes zur Verfügung gestellt wird.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung
wirtschaft@vorarlberg.at

Die Höhe der Garantie soll im Einzelfall 70.000 Euro nicht unterschreiten und 2.000.000 Euro nicht überschreiten.

Die Laufzeit der Garantie für die Bereitstellung von Eigenkapital beträgt maximal 10 Jahre und wird in der Förderungsvereinbarung festgelegt. Nach 5 Jahren wird die Haftung während der Restlaufzeit in gleich hohen Jahresraten auf Null abgeschichtet.

Die Laufzeit einer Kreditgarantie gemäß § 2 Abs. 2 lit. b und c beträgt ebenfalls maximal 10 Jahre und wird entsprechend dem effektiven Tilgungsplan des Kreditvertrags auf Null abgeschichtet. Die Abschichtung der Garantie muss dabei mindestens den Bedingungen gemäß Abs. 2 entsprechen.

Ausgeschlossen ist die Garantieübernahme für Beteiligungen

  1. von Personen, die mit dem Beteiligungsnehmer oder mit zumindest einem Gesellschafter des Unternehmens, an dem die Beteiligung erfolgt, im ersten oder zweiten Grad verwandt sind bzw. von Dritten in deren Rechnung gehalten werden,
  2. in Sanierungsfällen sowie an Unternehmen, bei denen eine ungünstige Kapitalstruktur durch nicht gerechtfertigte Kapitalentnahmen des Unternehmers bzw. der Gesellschafter besteht,
  3. innerhalb einer Firmengruppe mit identer Gesellschafterstruktur.

Die Garantieübernahme erfolgt auf der Grundlage einer Förderungsvereinbarung, die zwischen dem Land Vorarlberg, dem Unternehmen als Beteiligungsnehmer und dem Investor abgeschlossen wird.

Garantieentgelt:

Das Garantieentgelt beträgt 1 % des garantierten aushaftenden Kapitals, wird jährlich im Voraus in Rechnung gestellt und ist innerhalb von vierzehn Tagen zur Zahlung fällig.

Neben dem fixen Garantieentgelt kann eine den Verhältnissen des Beteiligungsnehmers angepasste gewinnabhängige Entgeltkomponente in der Förderungsvereinbarung vereinbart werden.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderungsrichtlinie des Landes; interne Vorgaben
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,1 Mio. Euro

Referenznummer

1013515