EPU-Förderung (Ein-Personen-Unternehmen) Link zur Förderung kopieren

Ziel der Förderung ist es, einen Anreiz zu schaffen, um eine erste Hürde für das Wachsen des Unternehmens, das in der Anstellung der ersten Arbeitskraft liegt, zu überwinden. Die Förderung besteht in einer zeitlich befristeten Starthilfe für die Anstellung der ersten Arbeitskraft bei einem Ein-Personen-Unternehmen durch Gewährung eines regelmäßigen Zuschusses zu den Lohnkosten. Gefördert werden Lohn- und Lohnnebenkosten für die Anstellung der ersten Arbeitskraft mit Ausnahme von Lehrlingen. Von der Förderung ausgeschlossen sind weiters Ehepartner, Lebensgefährten, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkelkinder und Adoptiv- und Stiefkinder. Das Beschäftigungsausmaß muss dabei mindestens 50 % betragen. Nicht gefördert werden Sach- und Ausbildungskosten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten (VIa)
wirtschaft@vorarlberg.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und beträgt

a)   bei Anstellung von Vollzeitbeschäftigten für

      • Jugendliche zwischen 18 und 24 Jahren € 400,-- monatlich

      • Personen ab 25 Jahre € 200,-- monatlich

b)  bei Anstellung von Teilzeitbeschäftigten ab einem Beschäftigungsausmaß von 50 %bis zur Vollzeitbeschäftigung für

      • Jugendliche zwischen 18 und 24 Jahren € 200,-- monatlich

      • Personen ab 25 Jahre € 100,-- monatlich

Die Auszahlung erfolgt nach Ablauf der 12 Monate im Nachhinein bei aufrechtem Dienstverhältnis.

Eine Förderung wird nur gewährt, wenn die arbeits- und sozialrechtlichen sowie die kollektivvertraglichen Bestimmungen eingehalten werden. Die Förderung ist an den Nachweis der Anmeldung bei der jeweiligen Sozialversicherungsanstalt gebunden. Die Förderung erfolgt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf „De-minimis“-Beihilfen (ABl. L 379, S 5ff).

Rechtsgrundlage

Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung "Ein-Personen-Unternehmen" (EPU)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,05 Mio. Euro

Referenznummer

1013440