Ziel der Förderung ist es, einen Anreiz zu schaffen, um eine erste Hürde für das Wachsen des Unternehmens, das in der Anstellung der ersten Arbeitskraft liegt, zu überwinden. Die Förderung besteht in einer zeitlich befristeten Starthilfe für die Anstellung der ersten Arbeitskraft bei einem Ein-Personen-Unternehmen durch Gewährung eines regelmäßigen Zuschusses zu den Lohnkosten. Gefördert werden Lohn- und Lohnnebenkosten für die Anstellung der ersten Arbeitskraft mit Ausnahme von Lehrlingen. Von der Förderung ausgeschlossen sind weiters Ehepartner, Lebensgefährten, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkelkinder und Adoptiv- und Stiefkinder. Das Beschäftigungsausmaß muss dabei mindestens 50 % betragen. Nicht gefördert werden Sach- und Ausbildungskosten.