Für Investitionen wird ein Zuschuss in Höhe von 8 % des geförderten Investitionsvolumens gewährt. Es gibt die Möglichkeit, einen zusätzlichen 2 %igen Umweltbonus und einen zusätzlichen 2 %igen Arbeitsplatzbonus zu erhalten.
Die Untergrenze des förderbaren Investitions- bzw. Finanzierungsvolumens beträgt € 25.000,-, die Obergrenze des Investitionsvolumens € 100.000,-, welche innerhalb von drei Jahren nicht überschritten werden darf.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Vorlage der Endabrechnung sowie nach Bestätigung des Kreditinstitutes über die widmungsgemäße Verwendung und die Vollausnützung des Kredites. Bei einer Leasingfinanzierung ist der Leasingvertrag sowie das Übergabeprotokoll vorzulegen.
Prüfung durch die Endabrechnung.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:
0,8 Mio. Euro