Für Investitionen wird ein Zuschuss in Höhe von 7,5 % des geförderten Investitionsvolumens gewährt. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist die Gewährung eines Kredites durch ein Kreditinstitut oder eine Leasingfinanzierung für diese Investitionen. Wird im Zusammenhang mit den Investitionen zumindest ein zusätzlicher Arbeitsplatz geschaffen, kann ein Zuschuss in Höhe von 10 % des geförderten Investitionsvolumens gewährt werden. Die Mindest-Laufzeit der Finanzierung hat 3 Jahre zu betragen. Ist das Finanzierungsvolumen geringer als das Investitionsvolumen, so wird der Zuschuss vom Finanzierungsvolumen berechnet.
Die Untergrenze des förderbaren Investitions- bzw. Finanzierungsvolumens beträgt € 25.000,-, die Obergrenze des Investitionsvolumens € 100.000,-, welche innerhalb von zwei Jahren nicht überschritten werden darf.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Vorlage der Endabrechnung sowie nach Bestätigung des Kreditinstitutes über die widmungsgemäße Verwendung und die Vollausnützung des Kredites. Bei einer Leasingfinanzierung ist der Leasingvertrag sowie das Übergabeprotokoll vorzulegen.
Prüfung durch die Endabrechnung.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:
0.8 Mio. Euro