Der Förderwerber muss einem von der Landessportorganisation als ordentliches Mitglied anerkannten Sportfachverband angehören und ein Sportverein sein, dessen Zweck ganz oder überwiegend in der Ausübung und Pflege des Sports steht.
Der Sportverein muss an den obersten zwei Spielklassen bestimmter Sportarten teilnehmen. Die Teilnahme an Landesmeisterschaften, Österreichischen Meisterschaften bzw. einer ebensolchen Mannschaftsmeisterschaft ist Bedingung.
Zum Antrag sind anzugeben: Vereinsname, Sportart, Standort der Sporthalle, Anzahl und Kosten der Trainingsstunden. Die Kosten pro Trainingsstunde müssen über der Selbstbehaltsgrenze liegen.
Dem Antrag ist eine Stellungnahme des zuständigen Sportfachverbandes anzuschließen.
Nach Bezahlung der Trainingsstunden durch den Sportverein sind von diesem Nachweise der widmungsgemäßen Verwendung der Fördermittel insbesondere in Form von Originalrechnungen oder Aufwandsbestätigungen bzw. Zahlungsbestätigungen vorzulegen.