Donau-Universität Krems/Campus Krems Link zur Förderung kopieren

Der Universität für Weiterbildung (Donau-Universität Krems) obliegt die wissenschaftliche Lehre und Forschung in den ihr übertragenen Bereichen. Am 21. Mai 1994 ist die Vereinbarung zwischen Bund und Land über die Donau-Universität in Kraft getreten. Der Bund trägt den Personalaufwand (ohne Hauspersonal), den laufenden Sachaufwand (ohne Instandhaltungs- und Gebäudebetriebsaufwand) und den Investitionsaufwand (Geräte usw.) ohne Ersteinrichtung. Das Land stellt die betriebsbereite Liegenschaft mit Ausstattung zur Verfügung, übernimmt den Ersatz- und Erneuerungsaufwand in technologisch jeweils aktueller Form und den Instandhaltungs- und Gebäudebetriebsaufwand einschließlich Hauspersonal sowie die Finanzierung weiterer Einrichtungen am Campus Krems.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Wissenschaft und Forschung
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten
02742-9005/13001
post.k3@noel.gv.at
https://www.noe.gv.at/noe/Wissenschaft-Forschung/Wissenschaft_Forschung.html

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

https://www.donau-uni.ac.at/de.html

Rechtsgrundlage

NÖ Kulturförderungsgesetz 1996; Richtlinien für die Förderung nach dem NÖ Kulturförderungsgesetz 1996; Bundesgesetz über die Errichtung des Universitätszentrums für Weiterbildung mit der Bezeichnung Donau-Universität Krems, BGBl. Nr. 269/1994 idgF (§ 2 und § 25 Abs. 3); Universitäts-Studiengesetz, BGBl. I Nr. 48/1997 (§§ 2 und 3); Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems (DUK-Gesetz 2004); Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Errichtung und den Betrieb des Universitätszentrums für Weiterbildung (Donau-Universität Krems), LGBl. 0811 mit Konkretisierung vom 30.4.2002; Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich über den Ausbau des Universitätszentrums (2004); Förder- und Kooperationsvertrag vom 22.12.2009 (Donau Universität Krems);

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1013036