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Ab einer Woche Betreuung in den Ferien unterstützt das Land NÖ Gemeinden und Vereine, die eine Ferienbetreuungsaktion anbieten.
http://www.noel.gv.at/noe/Kinderbetreuung/Aktion_Ferienbetreuung.html
Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt grundsätzlich nach Vorlage und Prüfung aller erforderlichen Unterlagen.
Kontrolle der Kostenabrechnung sowie Kontrolle über die Qualifikation der Betreuer, Kinderanzahl, Wohnsitz, Gemeinnützigkeit