Förderung von familienflankierenden Organisationen/Unternehmen Link zur Förderung kopieren

Familienflankierende Organisationen/Unternehmen erhalten eine Förderung zum laufenden Aufwand, Projekten und Beratungsleistungen.

Eine weitere Förderung gibt es für Elternvereine der öffentlichen Pflichtschulen und Spiegel-Spielgruppen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oö. Landesregierung Direktion Kultur und Gesellschaft Abteilung Gesellschaft
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Kultur und Gesellschaft
Abteilung Gesellschaft
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
+43732772015501
geft.post@ooe.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 18.06.2025)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die widmungsgemäße Verwendung ist in Form von Zahlungsbelegen, Kostenträgerauswertungen und Jahresabschlüssen (Bilanz, Rechnungsabschluss) nachzuweisen.

Bei der Förderung "Bräuche und Traditionen im Jahreskreis" sh. Link Antragstellung und Abwicklung

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes OÖ i.d.g.F.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1012350

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