Nachwuchssportförderung ohne Fussball

Prämiert werden im Rahmen der Nachwuchssportförderung jene jungen Sportler und SportlerInnen, die im Jahr davor einen Österreichischen Nachwuchsmeistertitel oder einen Wiener Meistertitel errungen haben. Die Auszahlung erfolgt an den jeweiligen Wiener Landesfachverband.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Wien - Sport Wien (MA 51)
Meiereistraße 7, 1020 Wien
Tel.: 01-4000 51151
E-Mail: post@ma51.wien.gv.at
https://www.wien.gv.at/amtshelfer/freizeit-sport/sportamt/foerderungen/verbandssport.html

Aufgrund der errungenen bzw. bekanntgemachten Meistertitel.

Rechtsgrundlage

Wiener Stadtverfassung; jährlicher Gemeinderatsbeschluss; § 7 Abs. 2 Wiener Fördertransparenzgesetz, LGBI. für Wien Nr. 35/2021;
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1012178