Fördergegenstand im Sinne dieser Förderrichtlinie sind finanzielle Unterstützungen von Wiener Sportvereinen und Sportverbänden zur Errichtung neuer Sportanlagen, Erweiterung und/oder Umbau bestehender Sportanlagen und notwendiger Sanierungen bestehender Sportanlagen.
Die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Sportlerinnen und Sportler, die nachhaltige Nutzung und Optimierung der Sportinfrastruktur und der Nutzen dieser Maßnahmen für den Breiten- und Spitzensport sollen hier unterstützt werden - unter Berücksichtigung des Wiener Sportstättenentwicklungsplanes und der Qualität und Quantität der Wiener Sportinfrastruktur.
Gefördert werden können ausschließlich Maßnahmen auf Sportanlagen, die in Wien situiert sind.
Ein Förderantrag kann von Verbänden und Vereinen gestellt werden, die
- ihren Sitz in Wien haben,
- deren Zweck gemeinnützig sowie auf die Ausübung einer in Wien anerkannten Sportart gerichtet ist
- und bei denen kein Insolvenzverfahren anhängig ist.