Sportstättenförderung Link zur Förderung

Finanzielle Unterstützung für Investitionen der FörderungsnehmerInnen in die sportliche Infrastruktur.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Wien - Sport Wien (MA 51)
Meiereistraße 7, 1020 Wien
Tel.: 01-4000 51151
E-Mail: post@ma51.wien.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 05.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Wiener Stadtverfassung, diverse Gemeinderatsbeschlüsse, Richtlinie "Sportstättenförderung"; § 7 Abs. 2 Wiener Fördertransparenzgesetz, LGBI. für Wien Nr. 35/2021
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1012145