Sportförderungsbeitrag Link zur Förderung kopieren

  • Die seit 1948 eingehobene und für den Sport zweckgebundene Abgabe (10% der Eintrittspreise bei Sportveranstaltungen) ist eine einzigartige Solidaritätsbekundung des Profisports gegenüber dem Breitensport in Wien.
  • Im Rahmen dieser Sportförderung stellt die Stadt Wien Wiener Sportorganisationen zur Betreuung und Unterstützung der Sport treibenden Bevölkerung finanzielle Mittel zur Verfügung.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Wien - Sport Wien (MA 51)
Meiereistraße 7, 1020 Wien
Tel.: 01-4000 51151
E-Mail: post@ma51.wien.gv.at
https://www.wien.gv.at/amtshelfer/freizeit-sport/sportamt/foerderungen/verbandssport.html

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Wiener Stadtverfassung, Wiener Sportförderungsbeitragsgesetz, jährlicher Gemeinderatsbeschluss; § 7 Abs. 2 Wiener Fördertransparenzgesetz, LGBI. für Wien Nr. 35/2021
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1012137