Fördergegenstand im Sinne dieser Förderrichtlinie sind finanzielle Unterstützungen von Wiener Sportvereinen und Sportverbänden, um noch mehr Menschen zu Bewegung und Sport zu animieren.
Sport fördert Gesundheit und Integration, vermittelt wichtige Werte wie Fairness und Toleranz, führt Menschen unterschiedlicher Kulturen, Altersgruppen und sozialer Hintergründe zusammen.
Insbesondere junge Menschen sollen motiviert werden, diese positiven Werte zu übernehmen.
Diese finanziellen Unterstützungen sollen die Rahmenbedingungen für die Sportlerinnen und Sportler durch Schaffung moderner Rahmenbedingungen und professioneller Betreuung weiter verbessern.
Die Nachhaltigkeit der geförderten Maßnahmen werden hier ebenso berücksichtigt, wie die jeweiligen Schwerpunktsetzungen, wie z. B. Förderung des Nachwuchssports, des Mädchen- und Frauensports und des Behindertensports.
Förderungen können für Maßnahmen im Bereich der in Wien anerkannten Sportarten beantragt werden.
Ein Förderantrag kann von Verbänden und Vereinen gestellt werden, die
- ihren Sitz in Wien haben,
- deren Zweck gemeinnützig sowie auf die Ausübung einer in Wien anerkannten Sportart gerichtet ist
- und bei denen kein Insolvenzverfahren anhängig ist.