Gemäß Fördervereinbarung ist als Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung der Fördermittel von der Kärnten Werbung, ein von einem durch die Landesregierung zu bestellenden Wirtschaftsprüfer verfasster, mit einem Prüfvermerk versehener, Jahresbericht über die widmungsgemäße Verwendung der Mittel, den mit der Förderung befassten Stellen des Landes, vorzulegen.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen: