Förderzuschuss an Kärnten Werbung GmbH (Landesbeitrag) Link zur Förderung

Landesbeitrag an die Kärnten Werbung Marketing & Innovationsmanagement GmbH zur Erfüllung der übertragenen zentralen touristischen Aufgaben (insbesondere Werbe- und Marketingmaßnahmen, Information und Kommunikation sowie Sicherstellung der Zusammenarbeit der Tourismusorganisationen), unter Berücksichtigung der Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 23. April 2013, LGBl. Nr. 32/2013. Förderadressat: Kärnten Werbung Marketing & Innovationsmanagement GmbH

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 7 - Wirtschaft, Tourismus und Mobilität
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-7

Gemäß Fördervereinbarung ist als Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung der Fördermittel von der Kärnten Werbung, ein von einem durch die Landesregierung zu bestellenden Wirtschaftsprüfer verfasster, mit einem Prüfvermerk versehener, Jahresbericht über die widmungsgemäße Verwendung der Mittel, den mit der Förderung befassten Stellen des Landes, vorzulegen.

Rechtsgrundlage

Kärntner Tourismusgesetz 2011 (K-TG) - LGBl. 18/2012 idgF, Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 23.04.2013 mit der Richtlinien über die Aufteilung der dem Land zukommenden Mittel aus Tourismusabgabe und Nächtigungstaxe erlassen werden, LGBl. 32/2013. Fördervereinbarung zwischen dem Land Kärnten und der Kärnten Werbung Marketing & Innovationsmanagement GmbH. Finanzierungsvereinbarung zwischen dem Land Kärnten und der Kärntner Landesholding.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1012046