Förderungen durch Tourismusverbände Link zur Förderung

Den Tourismusverbänden obliegt gemäß §1 des Salzburger Tourismusgesetzes die Förderung und Vertretung der örtlichen Belange des Tourismus, insbesondere durch die Mitgestaltung des Angebotes in den Tourismusorten durch eigene Initiativen, die Förderung und Erhaltung von Kultur und Landschaft, die Förderung der wirtschaftlichen Infrastruktur In diesem Rahmen können Vorhaben/Aktivitäten durch die Tourismusverbände gefördert werden, die diesen Zielsetzungen dienen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Tourismusverbände
Tourismusverbände im Land Salzburg

Rechtsgrundlage

Salzburger Tourismusgesetz 2003 - S.TG 2003, LGBl Nr. 43/2003 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1011964