Bedarfsorientierte Mindestsicherung - Dauerleistung
Wien
Personen, die kein oder ein zu geringes Einkommen (Waisenpension) haben und das 65. Lebensjahr (Männer) bzw. das 60. Lebensjahr (Frauen) vollendet haben oder volljährige auf die Dauer von mind. 12 Monate arbeitsunfähige Personen, können eine Dauerleistung beantragen.