Bedarfsorientierte Mindestsicherung - Hilfe in besonderen Lebenslagen Link zur Förderung kopieren

Im Einzelfall und nach individueller Prüfung können Menschen in einer Notlage eine Förderung als Hilfe in besonderen Lebenslagen erhalten, z. B. für • Mietrückstände (zur Abwendung einer Delogierung) • Instandsetzung der Wohnung und Installationen • Beschaffung einer Unterkunft • Nachzahlung von Pensionsbeiträgen zur Erlangung einer Pension.

Rechtsgrundlage

Gesetz zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung in Wien (Wiener Mindestsicherungsgesetz – WMG), Verordnung der Wiener Landesregierung zum Gesetz zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung in Wien (WMG-VO), LGBl. für Wien Nr. 39/2010
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1011923