Vertragliche Leistungen im Rahmen der Wiener Mindestsicherung Link zur Förderung kopieren

Im Einzelfall und nach individueller Prüfung können Menschen in einer Notlage eine Förderung als Hilfe in besonderen Lebenslagen erhalten, z. B. für • Mietrückstände (zur Abwendung einer Delogierung) • Instandsetzung der Wohnung und Installationen • Beschaffung einer Unterkunft • Nachzahlung von Pensionsbeiträgen zur Erlangung einer Pension.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Wien, Magistratsabteilung 40, Soziales, Sozial- und Gesundheitsrech
servicestelle@ma40.wien.gv.at

Rechtsgrundlage

Gesetz zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung in Wien (Wiener Mindestsicherungsgesetz – WMG), Verordnung der Wiener Landesregierung zum Gesetz zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung in Wien (WMG-VO), LGBl. für Wien Nr. 39/2010
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1011923

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