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Die Mindestsicherung-Mietbeihilfe für PensionsbezieherInnen wird von der Stadt Wien dann gewährt, wenn durch die Höhe der Gesamtmiete ein bestimmtes Mindesteinkommen (Mindeststandard) unterschritten wird.
Stadt Wien, Magistratsabteilung 40, Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht Thomas-Klestil-Platz 8 1030 Wien 4000-8040 post@ma40.wien.gv.at
http://www.wien.gv.at/amtshelfer/gesundheit/gesundheitsrecht/sozialhilfe/mietbeihilfe.html