Wiener Mindestsicherung - Dauerleistung Link zur Förderung kopieren

Personen, die kein oder ein zu geringes Einkommen (Waisenpension) haben und das 65. Lebensjahr (Männer) bzw. das 60. Lebensjahr (Frauen) vollendet haben oder volljährige auf die Dauer von mind. 12 Monate arbeitsunfähige Personen, können eine Dauerleistung beantragen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Wien, Magistratsabteilung 40, Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht
Thomas-Klestil-Platz 8 1030 Wien
4000-8040
post@ma40.wien.gv.at

Rechtsgrundlage

Gesetz zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung in Wien (Wiener Mindestsicherungsgesetz – WMG) Verordnung der Wiener Landesregierung zum Gesetz zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung in Wien (WMG-VO), LGBl. für Wien Nr. 39/2010
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1011907

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