Österreichische StaatsbürgerInnen mit ordentlichem Wohnsitz und Studienort in Wien können Dissertationsstipendien bzw. Förderungsstipendien für die Fertigstellung der Diplomarbeit beantragen. Die Vergabe des Stipendiums soll den BewerberInnen ermöglichen, ihre bereits weit fortgeschrittene Arbeit fertig zu stellen. Voraussetzung ist eine für die BewerberInnen sehr belastende Änderung in den familiären, sozialen Verhältnissen (z. B. Tod, Geburt, Krankheit einer oder eines Angehörigen). Die BewerberInnen müssen bei der Einreichung den Nachweis erbringen, dass im Hinblick auf ihre Einkommensverhältnisse (bzw. Familieneinkommen) die angestrebte Förderung für ihre Arbeit erforderlich ist. Ein Stipendium wird dann gewährt, wenn der außergewöhnliche Umfang der Dissertation oder Diplomarbeit überdurchschnittliche Recherchen und Kosten verursacht. Das Thema muss einen unmittelbaren "Wien-Bezug" haben. Dissertationsstipendien können nur nach Auslaufen eines Studienbeihilfenanspruches genehmigt werden.