Voraussetzungen dafür sind ein ausgezeichneter Studienerfolg und die soziale Bedürftigkeit. Die Studienbeihilfe wird hervorragend begabten und besonders empfohlenen Angehörigen der Südoststaaten, die die Voraussetzungen zur Einschreibung an einer Universität in Wien erfüllen, zur Durchführung ihrer Studien gewährt.
Als Südoststaaten gelten folgende Staaten aus dem südosteuropäischen Bereich:
Albanien, Bosnien/Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Mazedonien, Rumänien, Serbien und Montenegro.