Bedarfsorientierte Mindestsicherung - Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts und des Wohnbedarfs Link zur Förderung

Monatliche Geldleistungen im Rahmen der Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts und des Wohnbedarfs inkl. Hilfe durch Einbeziehung in die Krankenversicherung sowie Hilfe zur Unterstützung bei der Erziehung und zur Erwerbsbefähigung für Menschen, die von einer sozialen Notlage betroffen sind.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Oberösterreichische Bezirkshauptmannschaften und Magistrate
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/12737.htm

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 05.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Kostenersatzpflicht:
Gemäß § 41 Abs. 6 Oö. BMSG wird darauf hingewiesen, dass Empfängerinnen und Empfänger bedarfsorientierter Mindestsicherung zum Ersatz der für sie aufgewendeten Kosten verpflichtet sind, wenn sie zu einem nicht aus eigener Erwerbstätigkeit erwirtschafteten, verwertbaren Vermögen gelangen oder sichergestelltes Vermögen verwertbar wird (§ 37 Oö. BMSG).
Weiters wird darauf hingewiesen, dass darüber hinaus für die Kosten von Leistungen bedarfsorientierter Mindestsicherung von folgenden Personengruppen unter bestimmten Voraussetzungen Kostenersatz zu leisten ist:
1. unterhaltspflichtige Angehörige nach Maßgabe des § 38 Oö. BMSG;
2. sonstige Personen nach Maßgabe des § 39 Oö. BMSG.

  • Abfrage u.a. von Einkommens-, Versicherungs-, und Meldedaten, AMS-Daten.
  • Belegkontrolle anhand von Originalrechnungen und Zahlungsbelegen.
  • Vorortkontrollen.

Rechtsgrundlage

Oö. Mindestsicherungsgesetz idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1011378