Landesbeitrag zum Personal- und Sachaufwand des Kärntner Landesmuseums Link zur Förderung kopieren

  • Landesbeitrag zum Personal- und Sachaufwand des Landesmuseums für Kärnten zur Erfüllung der im Kärntner Landesmuseumsgesetz (K-LMG, LGBl. 72/1998 idgF) definierten Aufgaben.
  • Die zur Besorgung der Aufgaben der Anstalt erforderlichen finanziellen Mittel werden, unbeschadet der räumlichen und sachlichen Ausstattung aufgebracht durch:
    • jährliche Zuwendungen, die aus Mitteln des Landes Kärnten zur Verfügung zu stellen sind
    • Zuwendungen anderer Gebietskörperschaften
    • Zuwendungen nationaler Förderungseinrichtungen sowie supranationaler Förderungseinrichtungen im Rahmen der Europäischen Integration
    • Zuwendungen aufgrund von Sponsorverträgen
    • Kostenersätze für Leistungen der Anstalt und
    • sonstige Zuwendungen, Erträge und Einnahmen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 14 - Kunst und Kultur
Burggasse 8, 9021 Klagenfurt am Wörthersee
05 0536 34002
abt14.post@ktn.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Leistungskontrolle ist im Kärntner Landesmuseumsgesetz näher geregelt; siehe insbesondere § 24 a bis c Kuratorium; § 30 Jahresabschluss und § 37 Landesaufsicht K-LMG, LGBl. 72/1998 idgF.

Rechtsgrundlage

Kärntner Landesmuseumsgesetz - K-LMG; LGBl. 72/1998 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1011303