Förderung öffentliche Bibliotheken Link zur Förderung

Förderung für Erhaltung und Betrieb der Bibliotheken.

Gefördert werden: Medien sowie Einrichtung/Ausstattung wie z.B. der Ankauf von Medien, Büchern, Hörbüchern und andere Medien, Lesungen und Veranstaltungen, Projekte zur Leseförderung, Büchereieinrichtung, etc.

Antragsteller: Öffentliche Bibliotheken, gemischte Bibliotheken, kirchliche Bibliotheken, TrägerInnen von Öffentlichen Bibliotheken.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 6 - Bildung und Sport
abt6.post@ktn.gv.at

Belegkontrolle und Entwertung von bezahlten Originalrechnungen in der Höhe des gewährten Förderungsbetrages.

Rechtsgrundlage

Ermessensentscheidung - Allgemeine Richtlinien für Förderungen aus Landesmitteln, unter Zugrundelegung der Geschäftsordnung der Kärntner Landesregierung (insbesondere § 4 Referate), LGBl. Nr 8/1999 idgF.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1011154