Förderung für Erhaltung und Betrieb der Bibliotheken.
Gefördert werden: Medien sowie Einrichtung/Ausstattung wie z.B. der Ankauf von Medien, Büchern, Hörbüchern und andere Medien, Lesungen und Veranstaltungen, Projekte zur Leseförderung, Büchereieinrichtung, etc.
Antragsteller: Öffentliche Bibliotheken, gemischte Bibliotheken, kirchliche Bibliotheken, TrägerInnen von Öffentlichen Bibliotheken.