Förderung von Einrichtungen, die Vermittlungen von Selbständigen PersonenbetreuerInnen anbieten

Gefördert werden Institutionen, die Vermittlungen von selbständigen Personenbetreuer/innen durchführen. Der Betreuungsumfang beginnt bei ca. 4 Stunden am Block bis zur 24 Stunden Betreuung. Ziel ist es, die Betreuung für pflege- und betreuungsbedürftige Personen in ihrer gewohnten Umgebung möglich zu machen. Die Betreuung bezieht sich auf Tätigkeiten wie: unterstützende Tätigkeiten bei wirtschaftlichen und gesundheitlichen Interessen, Unterstützung bei der Lebensführung im Alltag, Haushaltsmanagement.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderungsrichtlinie des Sozialfonds

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1011022