Förderung von Einrichtungen, die Vermittlungen von Selbständigen PersonenbetreuerInnen anbieten Link zur Förderung

Gefördert werden Institutionen, die Vermittlungen von selbständigen Personenbetreuer/innen durchführen. Der Betreuungsumfang beginnt bei ca. 4 Stunden am Block bis zur 24 Stunden Betreuung. Ziel ist es, die Betreuung für pflege- und betreuungsbedürftige Personen in ihrer gewohnten Umgebung möglich zu machen. Die Betreuung bezieht sich auf Tätigkeiten wie: unterstützende Tätigkeiten bei wirtschaftlichen und gesundheitlichen Interessen, Unterstützung bei der Lebensführung im Alltag, Haushaltsmanagement.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Gesellschaft, Soziales und Integration
soziales-integration@vorarlberg.at

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderungsrichtlinie des Sozialfonds

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1011022