Förderung von Einrichtungen, die Mobile Hilfsdienste (Betreuung) erbringen

Gefördert werden Institutionen, die „Mobile Hilfsdienste“ anbieten. Die Tätigkeiten der Mobilen Hilfsdienste umfassen hauswirtschaftliche Hilfen, soziale/betreuerische Hilfen und (unter bestimmten Voraussetzungen) auch pflegerische Hilfen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung der mobilen Hilfsdienste, Allgemeine Förderungsrichtlinie des Sozialfonds.

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1011014