Förderung von Einrichtungen, die Leistungen der Hauskrankenpflege anbieten Link zur Förderung kopieren

Gefördert werden Einrichtungen, die als mobile Fachdienste Leistungen durch medizinisch ausgebildete Pflegepersonen vor Ort erbringen, damit kranke und pflegebedürftige Menschen in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung die notwendige fachlich qualifizierte Pflege erhalten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung
soziales-integration@vorarlberg.at

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderungsrichtlinie des Sozialfonds, Richtlinie zur Förderung der Hauskrankenpflege
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1011006