Kinderbetreuungszuschuss Link zur Förderung kopieren

Ziel der Förderung ist, einkommensschwachen Familien den finanziellen Aufwand für Kinderbetreuung zu vermindern.

Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Gesellschaft und Arbeit
+43 512 508 807804
gesellschaft.arbeit@tirol.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 04.02.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Förderung wird pro Kind und für die Laufzeit von höchstens 12 Monaten gewährt.

Die Höhe der Förderung beträgt:

  • unterhalb der Einkommensgrenze „I“ 60 % der nachgewiesenen Betreuungskosten
  • zwischen der Einkommensgrenze „I“ und „II“ 40 % der nachgewiesenen Betreuungskosten.

Die Auszahlung des Förderbetrages aufgrund der Förderentscheidung erfolgt monatlich im Nachhinein.

Eine Auszahlung der letzten drei Förderraten erfolgt nur, wenn die Kinderbetreuung noch aufrecht ist. Dies ist durch eine aktuelle Bestätigung der Kinderbetreuung oder einen Folgeantrag nachzuweisen

Rechtsgrundlage

Richtlinie Kinderbetreuungszuschuss, Rahmenrichtlinie Generationenförderung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1010966

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