Förderung von Eltern-Kind-Zentren Link zur Förderung kopieren

Ziel der Förderung ist, Eltern in ihrer Elternrolle und Elternkompetenz durch ein niederschwelliges Angebot zum elterlichen Erfahrungsaustausch und Bildungsangebote mit gesundheitsbezogenen und pädagogischen Schwerpunkten zu unterstützen und zu stärken und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch die Förderung von Eltern-Kind-Gruppen zu erhöhen.

 

Gegenstand der Förderung ist die finanzielle Unterstützung von Eltern-Kind-Zentren.

Eltern-Kind-Zentren sind private, gemeinnützige, partei- und konfessionsunabhängige sowie familienbezogene Einrichtungen für Eltern. Ihr Zweck besteht in der Begleitung und Bewusstseinsbildung bei der Vorbereitung auf Geburt und Elternschaft, in der Partnerschaft bei Schwangerschaft, Geburt und Erziehung, in der Familienbegleitung in den ersten Lebensjahren, in der Unterstützung von Alleinerziehenden sowie in der Förderung und Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch Kinderbetreuungsangebote, die auf die Stärkung der Elternkompetenz, die Ermöglichung sozialer Kontakte für Kinder im Umgang mit Gleichaltrigen und die behutsame Unterstützung beim Kinder-Eltern-Loslösungsprozess abzielen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Gesellschaft und Arbeit
+43 512 508 807804
gesellschaft.arbeit@tirol.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 24.01.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Mehrfachzuschuss gewährt.

Die Förderung setzt sich zusammen aus:

  • Einem Zuschuss für die Gewährleistung der Öffnungszeiten in der Höhe von 3.000,00 Euro.
  • Einem Zuschuss für das Angebot offener Treffpunkte in der Höhe von 15,00 Euro pro Treffpunkteinheit bis zu einem maximalen Förderbetrag von 7.500,00 Euro.
  • Einem Zuschuss für Angebote im Bereich Elternbildung in der Höhe von 5,00 Euro pro Teilnehmer*in und Kurs bis zu einem maximalen Förderbetrag von 30.000,00 Euro.
  • Einem Zuschuss für Eltern-Kind-Gruppen in der Höhe von 2,50 Euro pro Kind und Kurseinheit bis zu einem maximalen Förderbetrag von 25.000,00 Euro.

Die Förderung darf 85 % der im Förderzeitraum angefallenen Gesamtkosten des Eltern-Kind-Zentrums nicht überschreiten.

Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt nach Vorliegen der beidseitig unterfertigten Fördervereinbarung, in dem die Zahlungsmodalitäten geregelt werden.

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung von Eltern-Kind-Zentren, Rahmenrichtlinie Generationenförderung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1010933

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