Die im Sinne des Familienberatungsförderungsgesetzes eingerichteten Familienberatungsstellen des Bundes erhalten eine Förderung für Investitionen bzw. Sachkosten. Die Förderhöhe hängt vom zuerkannten Förderungsbetrag des Bundes ab.
Details siehe unter diesem Link.
Den Familienberatungsstellen wird jährlich (im 1. Halbjahr) von der Abteilung Gesellschaft und Arbeit das Formular für das Ansuchen zugesandt.
Beschreibung des Vorhabens und Finanzierungsplan bestehend aus der Auflistung der Einnahmen (Eigenleistung, Sponsorgelder, Subventionen, Spenden, Eintritte und andere Erträge) und der Ausgaben (Kostenvoranschläge, Jahresbudget, Kostenschätzungen).