Das Land Salzburg übernimmt die Förderung von Studiengängen in Höhe von 33 % der vom Bund anerkannten Kosten nur unter der Voraussetzung, dass der Bund tatsächlich 2/3 der Gesamtkosten trägt. Zudem sind die Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Salzburg zu beachten.
Die Auszahlung der Mittel erfolgt jährlich und richtet sich nach dem Ausmaß der Bundesförderung.
Für die Einreichung ist das Allgemeine Förderungsansuchen auszufüllen. Beizubringen ist eine Projektdarstellung in Verbindung mit dem voraussichtlichen Kosten- und Finanzierungsplan. Weiters sind Angaben betreffend allfälliger Projektpartner, Ort und Zeitrahmen der Durchführung zu machen.