Die antragstellende Person muss den Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg haben. Bei Antragstellung sind ein gültiger dauerhafter Aufenthaltstitel oder im Falle von EU-Bürgern eine gültige Anmeldebescheinigung vorzulegen (Drittstaatsangehörige müssen einen gültigen dauerhaften Aufenthaltstitel vorlegen, EU-/EWR-/Schweizer Bürger müssen eine gültige Anmeldebescheinigung vorlegen).
Die Antragstellung erfolgt im Rahmen des Beratungstermins (mit Sozialanamnese, umfassender sozialrechtlicher Beratung, Abklärung der finanziellen Situation und Anspruchsberechtigung). Auf besonders belastende Umstände der werdenden Mutter/Eltern wie familiäres Umfeld, Arbeits- und Wohnsituation, gesundheitliche Probleme, etc., wird in der Beratung eingegangen.
Die Antragstellung erfolgt ungefähr 12 - 8 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bis spätestens zum Geburtstermin.
Das Antragsformular wird im Zuge der sozialen Beratung mit den Diplom-SozialarbeiterInnen ausgefüllt.