Finanzielle Hilfe für Schwangere in einer schwierigen finanziellen Lage Link zur Förderung kopieren

  1. Werdende Mütter, die sich in einer schwierigen finanziellen Lage befinden, können eine einmalige Hilfe in Höhe von € 600,- bzw. € 300,- beantragen.
  2. Eine einmalige Unterstützung nach der Geburt und innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes kann nach eingehender Abklärung in Ausnahmefällen in Höhe von € 400,- Euro gewährt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Salzburg, Abteilung 2 Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport, Referat 2/06 Jugend, Familie, Integration, Generationen
Gstättengasse 10, 5020 Salzburg
+43 662 8042-5420
jugend-familie@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at/themen/gesellschaft/familie/mat-foerderungen

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.07.2025)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die finanzielle Notsituation wird anhand der beizubringenden Unterlagen überprüft.

Rechtsgrundlage

Richtlinien "Hilfe für werdende Mütter und Unterstützung nach der Geburt"
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1010602

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