Vorliegen einer sozialen Gefährdung, die nur durch die Gewährung dieser Hilfe beendet werden kann. Dies liegt dann vor, wenn eine Abhängigkeit von Leistungen der Mindestsicherung vermieden oder beendet werden kann, oder eine Obdach- oder Wohnungslosigkeit beendet oder verhindert werden kann und der Bedarf nicht durch Leistungen Dritter gedeckt werden kann.
Weitere Voraussetzungen sind:
- Niedriges bzw. kein Einkommen
- Niedriges bzw. kein Vermögen (Sparbücher, KFZ)
- Hauptwohnsitz bzw. gewöhnlicher dauernder Aufenthalt im Bundesland Salzburg
- Berechtigung zum dauernden Aufenthalt im Inland
- Leistungen zur Beschaffung und Ausstattung von Wohnraum stehen nur zu, soweit kein Anspruch auf derartige Leistungen aus der Bedarfsorientierten Mindestsicherung besteht.
Alle Voraussetzungen zur Gewährung von Hilfe in besonderen Lebenslagen sind anhand von Nachweisen zu belegen. Je nach Einzelfall sind unterschiedliche Nachweise erforderlich:
- Nachweise zur Person des/der AntragstellerIn sowie für alle im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen:
zB Lichtbildausweis, Nachweis der Staatsangehörigkeit (Reisepass oder Staatsbürgerschaftsnachweis), E-Card etc.
- Einkommensnachweis(e) aller im Haushalt lebender Personen:
zB letzter Lohnzettel/netto, Bezugsbestätigung Arbeitsmarktservice, Pensionsbescheid, etc.
- Vermögensnachweise aller im Haushalt lebender Personen
zB Kontoauszüge der letzten drei Monate für jedes bestehende Konto, Grundbuchsauszüge aller Liegenschaften/Immobilien, Typenschein und Zulassungsschein sämtlicher KFZ, Nachweis von Kapitalvermögen (z.B.: Barvermögen, Sparbücher, Bausparverträge, Lebensversicherungen, Wertpapiere usw.) etc.
- Nachweise zum Wohnen (für alle im Haushalt lebenden Personen)
zB Mietvertrag, Mietvorschreibung, Nachweis über Wohnbeihilfe etc.
- Bei Ansuchen auf Leistungen für die Beschaffung von Wohnraum / Hausrat, Kaution etc:
zB Mietanbot, Kostenvoranschläge, weitere erforderliche Nachweise hängen vom Einzelfall ab
Sämtliche notwendigen Unterlagen können dem Antragsformular auf Hilfe in besonderen Lebenslagen entnommen werden.