Förderungen von wissenschaftlichen Vereinen und sonstigen Einrichtungen Link zur Förderung

Finanzielle Förderung von wissenschaftlichen Vereinen und Einrichtungen für den laufenden Betrieb sowie von konkreten Einzelveranstaltungen und Projekten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Salzburg, Abteilung 1: Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden; Referat 1/02: Wirtschafts-, Wissenschafts- und Forschungsförderung
Postfach 527, 5010 Salzburg
rechnung.wirtschaft@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at/verwaltung_/Seiten/20102.aspx

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Der Verwendungsnachweis ist bis 31.03. des Folgejahrs zu übermitteln. Es erfolgt eine Stichprobenkontrolle der Belege, eine Kontrolle des Jahresabschlusses und Tätigkeitsberichts.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg unter Einbeziehung der Bestimmungen der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) und des Transparenzdatenbankgesetzes (TDBG) – Regierungsbeschluss vom 25.5.2020, Zahl:20011- RU/2020/81-2020
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1010487