Ein inhaltlicher, personeller oder institutioneller Bezug zum Bundesland Salzburg muss gegeben sein. Darüber hinaus sind die Allgemeinen Richtlinien über die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg zu beachten.
Für wissenschaftliche Mitarbeiter der Universität Salzburg gilt:
In den Genuss von Druckkostenzuschüssen können alle wissenschaftlichen Mitarbeiter der Salzburger Universität (Professoren, Assistenten, wissenschaftliche Beamte und Lehrbeauftragte) kommen. Gefördert werden eigene monographische Werke, aber auch die Publikation von Aufsätzen in nationalen und internationalen Fachzeitschriften. Eine Förderungsmöglichkeit besteht auch für von Salzburger Universitätslehrern herausgegebene Sammelwerke, wobei nur die darin enthaltenen Originalbeiträge (keine Reprints) von im Dienststand der Universität stehenden Personen (inkl. Lehrbeauftragten) anteilsmäßig subventioniert werden können.
Studenten können nur ausnahmsweise gefördert werden: Druckkostenzuschüsse gibt es ausschließlich für Dissertationen, wenn eine der folgenden drei Voraussetzungen vorliegt:
a) Dissertationen von sub auspiciis praesidentis-Kandidaten (unabhängig vom Thema)
b) Dissertationen von im Dienststand der Universität stehenden Personen (inkl. Lehrbeauftragten), wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass die Drucklegung für die weitere wissenschaftliche Laufbahn von Vorteil ist (unabhängig vom Thema)
c) Dissertationen mit einer salzburgspezifischen Themensetzung
Die Höhe der zu vergebenden Förderungsmittel wird durch Vorstandsbeschluss bestimmt. Für Druckkostenzuschüsse ist die Obergrenze mit € 3.000,-, bei Dissertationen mit € 1.500,-, festgelegt.
Für die Einreichung beim Referat 2/04 ist das Allgemeine Förderungsansuchen des Landes Salzburg auszufüllen. Beizubringen ist eine Projektdarstellung in Verbindung mit dem voraussichtlichen Kosten- und Finanzierungsplan. Weiters sind Angaben betreffend allfälligen Projektpartnern, Ort und Zeitrahmen der Durchführung zu machen.
Die Antragstellung bei der Stiftungs- und Förderungsgesellschaft der Universität Salzburg hat jedenfalls noch vor der Drucklegung erfolgen. Beizulegen ist auf alle Fälle ein Inhaltsverzeichnis, eine Verlagskalkulation und bei Nichthabilitierten eine Befürwortung der Drucklegung durch den Instituts-/Fachbereichsvorstand. Bei von Salzburger Universitätslehrern herausgegebenen Sammelwerken sind im Inhaltsverzeichnis die Salzburger Beiträge kenntlich zu machen.