Touristische Maßnahmen und sonstige Förderungen

Gefördert werden touristische Aktivitäten und Veranstaltungen von Vereine, Verbänden und tour. Organisationen, der Landesblumenschmuckwettbewerb und der Ankauf von Werbemitteln.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Bgld. Landesregierung, Abt. 9 - Referat Wirtschafts- und Tourismusförderungen
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1
02682/600-2534
post.a9-tourismus@bgld.gv.at
https://www.burgenland.at/

Kontrolle der Original(zahlungs)belege

Rechtsgrundlage

Einzelentscheidung Land, Regierungsbeschluss

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Budgetiertes Volumen

0.2 Mio. Euro

Referenznummer

1010164