Touristische Maßnahmen und sonstige Förderungen Link zur Förderung kopieren

Gefördert werden touristische Aktivitäten und Veranstaltungen von Vereine, Verbänden und tour. Organisationen, der Landesblumenschmuckwettbewerb und der Ankauf von Werbemitteln.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Bgld. Landesregierung, Abt. 9 - Referat Wirtschafts- und Tourismusförderungen
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1
02682/600-2534
post.a9-tourismus@bgld.gv.at
https://www.burgenland.at/

Kontrolle der Original(zahlungs)belege

Rechtsgrundlage

Einzelentscheidung Land, Regierungsbeschluss

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,2 Mio. Euro

Referenznummer

1010164