Taggeld aus der Unfallversicherung bei Anstaltspflege
Österreich
Während einer längeren Unfallheilbehandlung sollen die Patienten finanziell abgesichert sein. Alleinstehenden Versehrten wird Taggeld in der Höhe von 1 % eines Zwölftels der Bemessungsgrundlage gewährt. Bei Versehrten, die nach dem ASVG krankenversichert und vom Anspruch auf Krankengeld nicht ausgeschlossen sind, fällt das Taggeld erst mit dem Beginn der 27. Woche nach Eintritt des Versicherungsfalles an. Taggeld gebührt nicht, solange der Versehrte eine Pension aus der gesetzlichen Pensionsversicherung oder mehr als 50 % der vollen Geld- und Sachbezüge vor dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit weiterbezieht. Erhält der Versehrte 50 % der vollen Geld- und Sachbezüge weiter, gebührt das Taggeld zur Hälfte. Kindergartenkinder, Schülerinnen bzw. Schüler und Studenten haben keinen Anspruch auf Taggeld.