Weitere Steuerbefreiungen bzw. Steuerbegünstigungen für Arbeitnehmer im Bereich des ESTG Link zur Förderung kopieren

Steuerbefreiungen bzw. Steuerbegünstigungen für:

  • Wochengeld und gleichartige Zuwendungen
  • Arbeitslosengeld (auch Notstandshilfe) oder an deren Stelle tretende Ersatzleistungen
  • Überbrückungshilfe für Bundesbedienstete oder gleichartige Bezüge, die aufgrund besonderer landesgesetzlicher Regelungen gewährt werden
  • Zulagen, Zuschüsse und andere Kostenersätze für Auslandsbeamte
  • Einkünfte von Auslandsbeamten, die im Ausland der Besteuerung unterliegen
  • gewisse Bezüge von ausländischen Studenten (Ferialpraktikanten)
  • Zukunftssicherungsmaßnahmen des Arbeitgebers bis 300 Euro jährlich
  • Mitarbeiterbeteiligungen bis 1.460 Euro
  • der Vorteil aus der Ausübung von nicht übertragbaren Optionen auf Beteiligungen
  • freiwillige Zuwendungen des Arbeitgebers zur Beseitigung von Katastrophenschäden
  • Gewisse Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz und ähnliche Geldleistungen
  • gewisse Bezüge der Zivildiener
  • Auslandszulagen nach den Bestimmungen des Auslandszulagengesetzes
  • Einkünfte von Ortskräften im Ausland

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Siehe Link (Lohnsteuerrichtlinien)

Rechtsgrundlage

§ 3 Abs. 1 Z 4 lit. a, 5 lit. a und c, 8, 9, 12, 15 lit a, b und c, 16 soweit es sich um freiwillige Zuwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden handelt, 22, 23, 24 und 30 EStG
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Ertragsteuerliche Ersparnisse

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Das Abgabenaufkommen zu sichern, ist für eine tragfähige Finanzierung des Staatshaushaltes unerlässlich.

Referenznummer

1010065