Förderung der Salzburger Festspiele Link zur Förderung kopieren

Deckung allfälliger Betriebsabgänge des ,,Salzburger Festspielfonds''. Zweck des Salzburger Festspielfonds ist die Vorbereitung und Durchführung der Salzburger Festspiele sowie die Durchführung von Veranstaltungen anderer Art, soweit diese den Zielen und der Würde der Festspiele entsprechen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Salzburger Tourismus Förderungs Fonds
stff@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at/tourismusfoerderungsfonds

Auszahlung in vier Tranchen

Festspielkuratorium und Entsendung von Mitgliedern des Rechtsträgers in die Delegiertenversammlung

Rechtsgrundlage

§ 48 Abs. 1 lit. a Salzburger Tourismusgesetz 2003 - S.TG 2003, LGBL Nr. 43/2003 idgF, sowie Bundesgesetz vom 12. Juli 1950 über die Errichtung eines "Salzburger Festspielfonds", BGBl Nr. 147/1950
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1010024