Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten
Förderbar sind Beherbergungsbetriebe, die als kleine Unternehmen gelten, der Sparte Tourismus- und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Vorarlberg angehören und deren zu fördernde Betriebsstätte sich in Vorarlberg befindet.
Gefördert werden Kosten für Investitionen, die zumindest zwei der folgenden Kriterien erfüllen:
a) Steigerung der Leistungsfähigkeit des Unternehmens
b) Anpassung an Markterfordernisse
c) Qualitätsverbesserung im Rahmen von Um- und Zubauten, z.B. Schaffung bzw. Modernisierung von Gästezimmern, Gasträumen samt Eingangsbereich, sanitären Einrichtungen, Einrichtungen für Mitarbeiter
d) Investitionen in die betriebliche Infrastruktur zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität des Gastes, sowie Investitionen, die der zielgruppengerechten Vermarktung dienen
e) Erweiterung des Angebotes von Tagungs-, Kongress- und Veranstaltungseinrichtungen (z.B. Konferenz- und Seminarräume mit entsprechender technischer Ausstattung)
f) Kapazitätsanpassung im Zusammenhang mit einer Optimierung der Betriebsgröße
g) Behindertengerechte Maßnahmen
h) Kinderfreundliche Maßnahmen (z.B. Anlage von Kinderspielplätzen und sonstigen Einrichtungen für Kinder von Gästen)
i) Investitionen zur erheblichen Reduktion des Energieeinsatzes
j) Investitionen zur Erhöhung der Sicherheit des Gastes (z.B. Brandschutzmaßnahmen)
Der Förderungsantrag ist vor Beginn des Projektes mittels Antragsformular beim Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten, einzureichen.
Folgende Unterlagen sind beizulegen:
a) genaue Projekt- und Unternehmensbeschreibung
b) detaillierte Kostenaufstellung
c) Kreditwirtschaftliche Stellungnahme im Falle einer Fremdfinanzierung
d) Bilanzanalysen für die letzten 3 Geschäftsjahre
e) betriebswirtschaftliche Rentabilitätsrechnung
f) Firmenbuchauszug bzw. Gewerbeschein