Die Förderung wird unabhängig von der gewählten Finanzierung gewährt. Der Zuschuss beträgt 15 % bei förderbaren Kosten bis zur Höhe von € 3.000.000,-- und 10 % für weitere förderbare Kosten von € 2.000.000,-- bis zur Höhe von max. € 5.000.000,--. Die maximale Förderung beträgt daher € 650.000,--. Die Untergrenze des förderbaren Investitionsvolumens beläuft sich auf € 200.000,--, die Obergrenze auf € 5.000.000,--.
Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich je nach Baufortschritt in insgesamt 3 Raten. Dabei sind jeweils Abrechnungsunterlagen vorzulegen. Die Auszahlung der 3. Rate erfolgt nach Vorlage der Endabrechnung.
Zwecks Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung der Mittel hat der Förderungsnehmer dem Land nach Absprache Einsicht in die Bücher und Belege sowie die Besichtigung des Betriebes vor Ort zu gestatten.
Prüfung mittels der Endabrechnung.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:
0,45 Mio. Euro