Förderung zur Errichtung von regionalen Sport- und Freizeitanlagen Link zur Förderung kopieren

Gegenstand der Förderung ist die Unterstützung der Errichtung bzw. Erneuerung von regionalen Sport- und Freizeitanlagen in Vorarlberg. Zielsetzung der Förderungsaktion ist die Steigerung der Attraktivität des Infrastrukturangebotes zur Deckung von Freizeit- und Erholungsbedürfnissen. Gefördert werden Gemeinden, Gemeindeverbände sowie juristische Personen, die eine regionale Sport- und Freizeitanlage in Vorarlberg errichten bzw. erneuern.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten (VIa)
tourismus@vorarlberg.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Förderung wird unabhängig von der gewählten Finanzierung gewährt. Der Zuschuss beträgt 15 % bei förderbaren Kosten bis zur Höhe von € 3.000.000,-- und 10 % für weitere förderbare Kosten von € 2.000.000,-- bis zur Höhe von max. € 5.000.000,--. Die maximale Förderung beträgt daher € 650.000,--.  Die Untergrenze des förderbaren Investitionsvolumens beläuft sich auf € 200.000,--, die Obergrenze auf € 5.000.000,--.

Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich je nach Baufortschritt in insgesamt 3 Raten. Dabei sind jeweils Abrechnungsunterlagen vorzulegen. Die Auszahlung der 3. Rate erfolgt nach Vorlage der Endabrechnung. 

Zwecks Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung der Mittel hat der Förderungsnehmer dem Land nach Absprache Einsicht in die Bücher und Belege sowie die Besichtigung des Betriebes vor Ort zu gestatten.

Prüfung mittels der Endabrechnung.

Rechtsgrundlage

Richtlinien der Vorarlberger Landesregierung "Errichtung von regionalen Sport- und Freizeitanlagen"
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,45 Mio. Euro

Referenznummer

1009984