Amt der Vorarlberger Landesregierung - Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten
Förderbar sind Verpflegungsbetriebe, die als kleine Unternehmen gelten, der Sparte Tourismus- und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Vorarlberg angehören und deren zu fördernde Betriebsstätte sich in Vorarlberg befindet.
Gefördert werden Kosten für Investitionen von Gastronomiebetrieben mit ansprechendem Speise- und Getränkeangebot , die zumindest zwei der folgenden Kriterien erfüllen:
a) Steigerung der Leistungsfähigkeit des Unternehmens
b) Anpassung an Markterfordernisse
c) Aus- oder Umbauten von Verpflegungsbetrieben, wenn die geplanten Investitionen der Schaffung eines qualitativ ansprechenden Gastronomiebetriebs dienen
d) Behindertengerechte Maßnahmen
e) Verbesserung der Küchenausstattung
f) Verbesserung der Sanitärausstattung
g) Schaffung gastronomisch genützter Außenanlagen
h) Kinderfreundliche Maßnahmen
i) Investitionen zur erheblichen Reduktion des Energieeinsatzes
j) Investitionen zur Erhöhung der Sicherheit des Gastes (z.B. Brandschutzmaßnahmen)
Förderungsansuchen sind spätestens innerhalb eines Monats nach Erteilung der Förderungszusage durch die ÖHT mittels Antragsformular beim Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten, einzubringen.
Folgende Unterlagen sind dem Förderantrag beizulegen:
a) genaue Projekt- und Unternehmensbeschreibung
b) detaillierte Kostenaufstellung
c) Kreditwirtschaftliche Stellungnahme im Falle einer Fremdfinanzierung
d) Bilanzanalysen für die letzten 3 Geschäftsjahre
e) betriebswirtschaftliche Rentabilitätsrechnung
f) Firmenbuchauszug bzw. Gewerbeschein